11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gera 2020
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.
Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB grundsätzlich einen Monat und endet am 3. Juni 2024.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 3. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 statt. Das Auslegungsmaterial kann unter dem Link:
eingesehen werden.
Lage im Stadtgebiet
Stadtplanungsamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Service und Verwaltung | |
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Tel. | 0365 838 - 4420 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |